Das GALERIA Schöner Shoppen Kundenkarten-Programm (das „Programm“) ist Teil des GALERIA Kundenkarten-Programms und wird von der GALERIA S.à r.l. & Co. KG, Theodor-Althoff-Straße 2, 45133 Essen (der „Programmbetreiber“) betrieben. Für die Teilnahme der Kunden am Programm (die „Teilnehmer“) gelten die nachfolgenden allgemeinen Teilnahmebedingungen (hier: „Teilnahmebedingungen“):
1. Anmeldung und Teilnahme
1.1 Teilnehmen kann jede natürliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Der Einsatz der GALERIA Schöner Shoppen Kundenkarte darf ausschließlich zum persönlichen, privaten Gebrauch erfolgen; ein Einsatz zu gewerblichen Zwecken ist ausgeschlossen. Die Teilnahme ist kostenlos; der Programmbetreiber nutzt jedoch die im Rahmen des Programms anfallenden Daten u. a. zu Werbezwecken. Voraussetzung für die Teilnahme sind die Angabe Ihres Namens, Ihrer Adresse und Ihres Geburtsdatums zur Feststellung der Volljährigkeit (die „Basisdaten“) und die Unterzeichnung des Antragsformulars. Der Programmbetreiber behält sich vor, bei Missbrauch (z. B. gewerblichem Einsatz) den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme am GALERIA Schöner Shoppen Kundenkarten-Programm auszuschließen.
1.2 Pro Teilnehmer darf nur eine GALERIA Schöner Shoppen Kundenkarte beantragt und eingesetzt werden. Die Karte ist nicht übertragbar.
1.3 Der Teilnehmer erklärt, dass alle von ihm gemachten Angaben (z. B. Geburtsdatum) richtig sind und dass er dem Programmbetreiber Änderungen seiner Basisdaten unverzüglich mitteilen wird. Andernfalls kann z. B. ein ordnungsgemäßer Prämienversand nicht erfolgen.
1.4 Bei Verlust oder Beschädigung ist eine kostenlose Ersatzkarte in den GALERIA S.à r.l. & Co. KG Filialen erhältlich.
2. Programmbeschreibung
2.1 Die GALERIA Schöner Shoppen Kundenkarte berechtigt den Teilnehmer, am GALERIA Schöner Shoppen Kundenkarten-Programm teilzunehmen und die Kundenkarte bei den teilnehmenden Programmunternehmen (hier: „Partnerunternehmen“; Programmbetreiber und Partnerunternehmen werden gemeinsam als „Programmunternehmen“ bezeichnet) einzusetzen. Eine jeweils aktuelle Liste der Partnerunternehmen nebst Historie ist unter www.galeria.de/kundenkarte-sammelpartner abrufbar sowie an der Servicekasse in den Filialen erhältlich.
2.2 Mit der Karte werden dem Teilnehmer zum einen die jeweils für die Programmunternehmen definierten Grundrabatte gewährt und zum anderen die getätigten Umsätze des Kunden auf dem individuellen Konto des Kunden erfasst. Die für das betreffende Kalenderjahr geltende Festlegung der Grundrabatte ist unter www.galeria.de/schoener-shoppen einsehbar. Der Programmbetreiber kann die Grundrabatte für jedes Kalenderjahr neu festlegen, jedoch die in einem Kalenderjahr getroffene Festlegung nur mit Wirkung für die Zukunft und nur insoweit ändern, wie dies notwendig erscheint und der Teilnehmer hierdurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird. Der Grundrabatt ist nicht nachträglich für bereits gekaufte Ware einsetzbar und nicht mit anderen Aktionsvorteilen kombinierbar.
2.3 Für jeden Qualifizierten Umsatz (siehe Ziffer 3.2) wird dem Teilnehmer eine Anzahl von Punkten gutgeschrieben. Auf Grundlage der im jeweiligen Kalenderjahr auf dem individuellen Kundenkarten-Konto gutgeschriebenen Punkte erhält der Kunde nach Ablauf des Kalenderjahres einen Prämiengutschein in Höhe des sich aus der maßgeblichen Prämienliste (siehe Ziffer 3.8) ermittelten Wertes. Eine Auszahlung des Prämienwertes in Bargeld ist ausgeschlossen. Es werden keine Punkte von einem Kalenderjahr auf das nächste Kalenderjahr übertragen, d. h., der Teilnehmer muss in jedem Kalenderjahr erneut die erforderliche Basis-Punktzahl erreichen; Punkte aus dem Vorkalenderjahr verfallen.
2.4 Der ermittelte Prämienbetrag wird dem Kunden einmal jährlich nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres, in dem der Anspruch auf die Prämie entstanden ist, in Form eines Prämiengutscheines automatisch an die vom Kunden hinterlegte Anschrift zugesandt. Der Prämiengutschein kann bei dem Programmbetreiber und ggf. bei weiteren jeweils zusammen mit der Prämiengutscheinerteilung benannten Partnerunternehmen eingelöst werden. Die Teileinlösung bei einem Programmunternehmen hat zur Folge, dass auch der restliche Prämiengutscheinwert nur bei diesem Programmunternehmen eingelöst werden kann. Der Prämiengutschein kann mit einer Verjährungsfrist von drei Jahren eingelöst werden. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Prämiengutschein ausgestellt wurde.
2.5 Der Programmbetreiber bietet das Programm u. a. auch deshalb an, um Informationen über das Kaufverhalten der Teilnehmer zu gewinnen und auf dieser Grundlage seine Werbemaßnahmen an den mutmaßlichen Interessen des Teilnehmers auszurichten. Die Nutzung der anfallenden personenbezogenen Daten für Werbezwecke stellt daher einen integralen Bestandteil des Programms und eine Gegenleistung des Teilnehmers dar.
2.6 Das Bilden von Sammelgemeinschaften innerhalb des GALERIA Kundenkarten-Programms wird im Rahmen des GALERIA Schöner Shoppen Kundenkarten-Programms nicht angeboten.
3. Erfassung des Qualifizierten Umsatzes zur Ermittlung der Prämienhöhe
3.1 Damit die dem Teilnehmer gutzuschreibende Anzahl an Punkten ermittelt werden kann, muss der Umsatz des Teilnehmers beim Programmunternehmen erfasst werden. Dazu muss der Teilnehmer vor jedem Kassiervorgang seine GALERIA Schöner Shoppen Kundenkarte vorlegen oder seine GALERIA Schöner Shoppen Kundenkarten-Nummer bei einer Bestellung im Online-Shop im dafür vorgesehenen Feld angeben. Eine Nacherfassung der Umsätze für Einkäufe, bei denen die Kundenkarte nicht vor dem Kassiervorgang vorgelegt bzw. die GALERIA Schöner Shoppen Kundenkarten-Nummer bei der Bestellung nicht angegeben wurde, ist nicht möglich.
3.2 Der Programmbetreiber legt zu Beginn eines Kalenderjahres fest, welche Umsatzarten bei welchen Programmunternehmen (oder bei Dritten, soweit der Programmbetreiber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht von Fall zu Fall entscheidet, auch für bei Dritten getätigte Umsätze Punkte zu vergeben) einen Qualifizierten Umsatz darstellen und somit zu einer Zuordnung von Punkten führen. Die für das betreffende Kalenderjahr geltende Festlegung der Qualifizierten Umsätze ist unter www.galeria.de/kundenkarte-punkte abrufbar sowie an der Servicekasse in den Filialen erhältlich. Der Programmbetreiber kann die Qualifizierten Umsätze für jedes Kalenderjahr neu festlegen, jedoch die in einem Kalenderjahr getroffene Festlegung nur mit Wirkung für die Zukunft und nur insoweit ändern, wie dies notwendig erscheint und der Teilnehmer hierdurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird.
3.3 Abweichend von Ziffer 3.2 ist die Berücksichtigung von Umsätzen für die Gutschrift von Zusatz-Punkten (z. B. Mehrfach-Punkte, Extra-Punkte etc.) ausgeschlossen, wenn dem Teilnehmer bei dem entsprechenden Kauf bereits andere Rabatte oder Vergünstigungen gewährt werden oder es sich um Leistungen im Rahmen von Sonderaktionen handelt.
3.4 Der Programmbetreiber ist berechtigt, Punkte zunächst nur vorläufig gutzuschreiben, solange noch nicht feststeht, ob der Kauf rechtlichen Bestand hat und/oder solange das Austauschgeschäft (Ware gegen Geld) noch nicht voll erfüllt ist, so z. B., wenn eine Ware nach Anzahlung erst später voll bezahlt wird oder solange noch Widerrufs- oder Rücktrittsrechte bestehen. Austauschgeschäfte, die erst im darauffolgenden Kalenderjahr voll erfüllt werden, werden im folgenden Kalenderjahr gutgeschrieben.
3.5 Gutgeschriebene Punkte können storniert werden, wenn die Teilnahmebedingungen verletzt werden, die Voraussetzungen für die Berücksichtigung entfallen (z. B. bei Rückgabe oder Nichtbezahlung gekaufter Waren), eine fehlerhafte Buchung erfolgte oder ein Missbrauch seitens des Teilnehmers vorliegt.
3.6 Die Gutschrift der Punkte erfolgt im Kundenkarten-Konto des Teilnehmers. Der Teilnehmer kann – nach entsprechender Legitimation durch die Angabe seiner persönlichen Daten – den Punktestand seines Kundenkarten-Kontos jederzeit abfragen.
3.7 Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit des Punktestandes („Reklamation“) des Kundenkarten-Kontos müssen spätestens innerhalb von drei Monaten nach dem jeweilig erfolgten Einkauf schriftlich beim Programmbetreiber geltend gemacht werden. Hierzu müssen die entsprechenden mit der Kundenkarten-Nummer versehenen Kassenbons vollständig beigefügt werden. Ohne rechtzeitige Reklamation gilt der im Kundenkarten-Konto ausgewiesene Punktestand als genehmigt.
3.8 Der Programmbetreiber legt zu Beginn eines Kalenderjahres fest, in welcher Höhe der Teilnehmer bei Erreichung einer bestimmten Summe Qualifizierten Umsatzes einen Prämiengutschein erhält. Die für das betreffende Kalenderjahr geltende Festlegung der Prämienliste ist unter www.galeria.de/kundenkarte-punkte abrufbar sowie an der Servicekasse in den Filialen erhältlich. Der Programmbetreiber kann die Prämienliste für jedes Kalenderjahr neu festlegen, jedoch die in einem Kalenderjahr getroffene Festlegung nur mit Wirkung für die Zukunft und nur insoweit ändern, wie dies notwendig erscheint und der Teilnehmer hierdurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird.
4. Individualisierte Aktionen und Werbung
Der Programmbetreiber ist verpflichtet, dem Teilnehmer von Zeit zu Zeit individuell auf die Bedürfnisse des Teilnehmers zugeschnittene Sonderaktionen (z. B. zum Erwerb von zusätzlichen Punkten, Sonderangebote nur für Teilnehmer etc.) und Werbung zukommen zu lassen (hier: „Aktionen“). Solche Aktionen sollen sich an den mutmaßlichen oder tatsächlich bekannten Präferenzen des Kunden ausrichten und können sich auf Leistungen von Programmunternehmen oder Dritten beziehen. Im Hinblick auf die Nutzung von personenbezogenen Daten zu Werbezwecken und die Form der werblichen Ansprache beachtet der Programmbetreiber die für ihn geltenden datenschutz- und wettbewerbsrechtlichen Regelungen. Informationen zum Datenschutz im Rahmen des GALERIA Schöner Shoppen Kundenkarten-Programms finden Sie auf dem Antragsformular und unter www.galeria.de/schoener-shoppen.
5. Kündigung, Beendigung; Änderung der Teilnahmebedingungen
5.1 Der Teilnehmer kann jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die Teilnahme am Programm kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung ist an den Programmbetreiber (Galeria Kundenservice, Postfach 10 11 60, 63265 Dreieich) zu richten und bedarf der Textform.
5.2 Der Programmbetreiber darf unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen die Teilnahme am Programm ordentlich kündigen. Erfolgt die Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. Transaktionen wurden nur zum Schein vorgenommen, Leistungen werden storniert, um zu berücksichtigende Umsätze zu erschleichen), kann das Teilnahmeverhältnis ohne Einhaltung einer Frist vom Programmbetreiber gekündigt werden.
5.3 Bei einer Kündigung bleiben etwaig bereits entstandene Prämienansprüche bestehen. Nach Beendigung der Teilnahme am Programm ist die GALERIA Schöner Shoppen Kundenkarte nach Wahl des Programmbetreibers unverzüglich an den Programmbetreiber zurückzugeben oder zu vernichten.
5.4 Der Programmbetreiber behält sich das Recht vor, das GALERIA Schöner Shoppen Kundenkarten-Programm unter Einhaltung einer angemessenen Frist oder, sofern ein wichtiger Grund vorliegt, auch ohne eine solche Frist einzustellen. Die zum Zeitpunkt der Einstellung des Programms bereits entstandenen Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
5.5 Des Weiteren behält sich der Programmbetreiber das Recht vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die zum Zeitpunkt der Änderung der Teilnahmebedingungen bereits entstandenen Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Die Änderung der Teilnahmebedingungen gilt als genehmigt, sofern der Teilnehmer der Änderung nicht binnen zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung der Änderung, die mindestens in Textform an die vom Teilnehmer hinterlegte E-Mail-Adresse erfolgt, in Textform widerspricht, oder wenn der Teilnehmer nach Ablauf der Frist weiter die GALERIA Schöner Shoppen Kundenkarte einsetzt. Der Programmbetreiber wird den Teilnehmer auf das Recht zum Widerspruch und die Rechtsfolge des nicht fristgerechten Widerspruchs in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen. Widerspricht der Teilnehmer der Änderung der Teilnahmebedingungen, ist der Programmbetreiber zur Kündigung der Teilnahme unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen berechtigt.
6. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Informationspflicht aus dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz: Wir sind bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus unserem Vertrag mit dem Teilnehmer einvernehmlich beizulegen. Darüber hinaus sind wir zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren nicht verpflichtet und können unseren Kunden die Teilnahme an einem solchen Verfahren leider auch nicht anbieten.
7. Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Sachrecht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.